Handzuginstrumentenmacher

Handzuginstrumentenmacher/in

Der Handzuginstrumentenmacher stellt handgezogene (Akkordeon, Ziehharmonika, Bandonions etc.) sowie nicht handgezogene Instrumente wie Mundharmonikas und Melolikas her.

Der Handzuginstrumentenmacher stellt handgezogene (Akkordeon, Ziehharmonika, Bandonions etc.) sowie nicht handgezogene Instrumente wie Mundharmonikas und Melolikas her.

Aufgaben und Tätigkeiten

Zu den Aufgaben und Tätigkeiten des Handzuginstrumentenmachers gehören das Ausschneiden der einzelnen Gehäuseteile aus Massiv- und Sperrholz, das Verleimen der Teile, das formgerechte Schleifen der Teile und das anschließende Überziehen mit einem Zelluloidbelag. Anschließend erfolgt das Schaben, Feinschleifen und Polieren an der Schwabelscheibe sowie das Stanzen der Öffnungen der Doppelböden. Danach erfolgt der Einbau der Diskant- und Bastböden sowie der Klaviatur und das Vorstimmen der Stimmplatte.

Zu den Aufgaben gehört auch die Reparatur von Handzuginstrumenten, z.B. durch Reinigung, Neuventilierung, Aufwachsen von Stimmplatten, Einsetzen und Reparatur eines Balgs, Nachstellen der Tastenfelder und Ausbessern von Gehäuseschäden.

Zu dem Berufsbild gehört aber nicht nur die Herstellung und Reparatur von Akkordeons, Ziehharmonikas, Konzertinas und Bandonions sondern auch von handgezogenen Instrumenten wie Mundharmonikas oder Melolikas. Auch ein Einsatz in der Anfertigung und Reparatur von historischen Instrumenten ist möglich.

Aus- und Weiterbildung

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Auszubildenden lernen, was beim Prüfen von ebenen und gewölbten Flächen auf Formgenauigkeit zu beachten ist, wie man Flächen und Formen an Werkstücken aus Nichteisen- und Eisenmetallen glatt, eben, winklig und parallel auf Maß feilt, wie man Kanten und Korpusse durch leimen und kleben verbindet und wie Bassmechanik eingebaut und justiert wird. Zu den Ausbildungsinhalten gehört ebenso, was beim Herstellen von Werkstücken aus Nichteisen- und Eisenmetallen mit unterschiedlichen Quermeißeln wichtig ist, wie man Stimmzungen auf Stimmplatten aufnietet und Grundtöne durch Feilen und Schaben nach Gehör und mit Hilfsmitteln bestimmt werden.

Die Ausbildung schließt mit der Gesellenprüfung ab. Ausübungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise im Bereich der Herstellung und Reparatur von Akkordeons, Ziehharmonikas, Konzertinas, Bandonios und nicht handgezogene Instrumente wie Mundharmonikas oder Melolikas. Qualifizierungs- und Spezialisierungsmaßnahmen bestehen durch Teilnahme an Lehrgängen oder Kursen z.B. über Holzbearbeitungs- und Verarbeitungsmaschinen, Ausbildung zum Ausbilder, Konstruktion, CAD-Hütten- und Gießereitechnik, Schweißtechniken und sonstige Metallverbindungstechniken. Mit der bestandenen Gesellenprüfung ist eine Aufstiegsfortbildung zum Handzuginstrumentenmachermeister möglich. Außerdem besteht die Fortbildungsmöglichkeit zum Industriemeister der Fachrichtungen Holz und Metall oder zum Techniker für Betriebswissenschaft.