Als Tischlerin nach Irland, als Bäcker nach Frankreich oder als Kfz-Mechatroniker nach Finnland – Auslandsaufenthalte sind nicht nur etwas für Studenten. Auch Azubis und junge Fachkräfte haben die Möglichkeit, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Natürlich ist ein solcher Auslandsaufenthalt eine Herausforderung, aber: Es lohnt sich! Mehr Selbstbewusstsein, neue Arbeitstechniken und bessere Fremdsprachenkenntnisse – das sind die positiven Effekte, von denen auslandserfahrene Azubis berichten. Und das ist nur eine Seite, denn auch nach Feierabend gibt es im Ausland viel zu erleben und Neues zu entdecken. Außerdem macht sich ein Auslandsaufenthalt gut im Lebenslauf. Der Erwerb interkultureller Kompetenz ist mittlerweile eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben. Denn Betriebe suchen verstärkt Mitarbeiter, die mobil, flexibel und international erfahren sind.
Wohin geht die Reise?
Auslandsaufenthalte sind grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich. Viele Förderprogramme beschränken sich jedoch auf das europäische Ausland. Ein Wörtchen mitzureden hat natürlich der Chef. So kann es für einen Betrieb an der belgischen Grenze zum Beispiel interessant sein, dass der Auszubildende auf der anderen Seite Erfahrungen und Kontakte sammelt, während ein anderer Betrieb vor allem Wert auf verbesserte Englischkenntnisse legt.
Wer darf ins Ausland? Und wie lange?
Die Voraussetzung für einen Auslandsaufenthalt ist in der Regel, dass man 16 Jahre alt ist, einige Förderprogramme setzen auch ein Mindestalter von 18 voraus. Darüber hinaus gibt es kaum Bestimmungen, die entscheidende Person ist jedoch der Chef. Nur wenn der einverstanden ist, geht es ins Ausland. Bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit können Azubis im Ausland verbringen. Bei einer dreijährigen Ausbildung sind das neun Monate. Oft dauern Auslandspraktika allerdings nur drei bis vier Wochen, da die Ausbildungsbetriebe nur ungern länger auf ihre Auszubildenden verzichten und die meisten Förderprogramme nur einen bestimmten Zeitrahmen unterstützen.
Außerdem sollte man nicht zu oft die Berufsschule verpassen. Von der muss sich der Auszubildende für die Zeit seines Auslandsaufenthalts freistellen lassen, was in der Regel unproblematisch ist. Auch muss im Ausland keine vergleichbare Schule besucht werden, der Auszubildende ist aber dazu verpflichtet, den versäumten Berufsschulstoff selbstständig nachzuarbeiten.
Auch das Berichtsheft muss im Ausland weitergeführt werden. Während des Aufenthalts bezieht der Auszubildende übrigens weiterhin seine Ausbildungsvergütung, die Reise- und Unterbringungskosten müssen jedoch selbst getragen werden. Hier besteht die Möglichkeit, über verschiedene Förderprogramme Zuschüsse zu erhalten. Auch für junge Fachkräfte besteht die Möglichkeit, Erfahrungen im Ausland zu sammeln – natürlich nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers. Alles Infos zu Auslandsaufenthalten und Förderprogrammen gibt es bei spezialisierten Beratern an Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen oder Berufsschulen sowie bei den Mobilitätsberatern im Programm „Berufsbildung ohne Grenzen“.