Holzblasinstrumentenmacher/in
Klarinette und Querflötentöne sind bekannte Holzblasinstrumente mit einem hohen Anteil an Edelmetallen. Auch das Saxophon ist ein Beispiel für die Mischbauweise Holz / Metall. In die Reihe der Holzblasinstrumente gehören zudem das Englischhorn, Fagott, die Blockflöte und Oboe.
Aufgaben und Tätigkeiten
Wichtig bei diesem Beruf ist, dass das Rohrblatt, also der Teil des Instrumentes, der mit der Zunge angeblasen wird und den Ton erzeugt, aus Holz besteht. Denn Holzblasinstrumentenmacher entwerfen, fertigen und pflegen Klappenblasinstrumente wie Flöten, Oboen, Fagotte, Klarinetten, Englische Hörner oder Saxophone – alle verfügen über hölzerne Rohrblätter. Dazu benutzen sie Zeichnungen, Modelle und Muster, die sie auch selbst entwerfen, anfertigen, lesen und umsetzen können. Bis zum fertigen Instrument müssen Holzblasinstrumentenmacher auf der Drehbank drehen, bohren, schleifen, polieren, lackieren und aus Metall gefertige Klappen oder Griffe einbauen. Am Ende müssen die Instrumente noch gestimmt werden.
Aus- und Weiterbildung
Die Ausbildung zum Holzblasinstrumentenmacher dauert in der Regel drei Jahre, kann mit enstprechenden fachlichen Leistungen und schulischen Voraussetzungen aber verkürzt werden. Sie findet in Berufsschulen und Betrieben wie Werkstätten und -hallen statt.
Nach abgeschlossener Ausbildung können Holzblasinstrumentenmacher ihre Kenntnisse stetig erweitern und vertiefen – mit verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen. Mögliche Themenbereiche sind Holzbe- und -verarbeitung, Holzoberflächenbehandlungstechnik, Blechver- und -bearbeitung oder Qualitätsmanagement, -sicherung und -kontrolle. Mit erfolgreichem Gesellenabschluss kann auch die Meisterschule besucht und die Meisterprüfung abgelegt werden. Diese wiederum ermöglicht neben Abitur oder Fachhochschulreife ein Studium z.B. mit Bachelorabschluss im Bereich Musikinstrumentenbau.
Perspektiven
Nach der Handwerksordnung ist Holzblasinstrumentenmacher ein zulassungsfreies Handwerk. Das heißt, dass sich Holzblasinstrumentenmacher/innen zum Beispiel bereits mit erfolgreichem Abschluss der Gesellenprüfung selbstständig machen können.