Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung ist in der Regel eine erfolgreiche Ausbildung im jeweiligen Beruf oder mehrjährige Berufserfahrung. Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge und zu verschiedenen Zeitpunkten abgelegt werden, empfohlen wird allerdings, mit den Teilen III und IV, also den berufsübergreifenden kaufmännischen und arbeitspädagogischen Kenntnissen, zu beginnen.
Vier Prüfungen für ein Halleluja - Der Weg zum Meister
Um Meister zu werden, muss man die vier Teile der Meisterprüfung bestehen. Auf die Prüfungen kann man sich in Voll- oder Teilzeitlehrgängen an den Bildungszentren des Handwerks vorbereiten.
Modularer Aufbau der Meisterprüfung
Teil III und IV der Meisterprüfung sind identisch mit den Fortbildungsprüfungen zum „Geprüfte/n Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung HwO“ und der „Ausbildung der Ausbilder“. Sie können unabhängig von der Meisterprüfung abgelegt werden. Wer sich dann später für die Meisterfortbildung entscheidet, kann sich die Abschlüsse als Teil III und IV auf die Meisterprüfung anerkennen lassen und muss nur noch die Fachpraxis (Teil I) und die Fachtheorie (Teil II) bestehen.
Alle Infos zur Zulassung zur Meisterprüfung, zu den Vorbereitungskursen und zur Prüfungsanmeldung erhältst du auf der Internetseite oder bei den Bildungsberatern deiner Handwerkskammer.
Teil I
Fachpraxis
Zum Nachweis der meisterhaften praktischen Kenntnisse der im jeweiligen Handwerk üblichen Arbeiten ist in der Regel ein Meisterprüfungsprojekt durchzuführen, das in der Planung, Durchführung und Kontrolle eines typischen, anspruchsvollen beruflichen Produkts, Geschäftsprozesses oder einer Dienstleistung besteht.
Teil II
Fachtheorie
Schriftliche Prüfung der im jeweiligen Beruf erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse. Dabei werden neben technologischen, ablauftechnischen, verfahrenstechnischen, werkstofftechnischen und mathematischen Kenntnissen auch Kenntnisse in Fachkalkulationen, Abrechnung, Betriebsführung und -organisation und Auftragsabwicklung geprüft.
Teil III
Betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse
Schriftliche Prüfung von betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und steuerlichen Kenntnissen, die man benötigt, um einen Betrieb zu gründen oder zu übernehmen und führen zu können. Auf dem Stundenplan des Vorbereitungskurses auf den Teil III der Meisterprüfung stehen deshalb unter anderem Themen wie die Grundlagen von Rechnungswesen, Controlling und Marketing.
Teil IV
Berufs- und Arbeitspädagogik
Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil sowie einem Prüfungsgespräch oder einer Präsentation, in der nachgewiesen werden muss, dass man alles weiß, was man wissen muss, um in seinem Beruf erfolgreich auszubilden. Hierzu gehören allgemeine Grundlagen der Personalführung und der Arbeitspädagogik, insbesondere Planung einer Ausbildung, Einstellen von Auszubildenden, Ausbildung am Arbeitsplatz, Förderung der Lernprozesse sowie die Ausbildung in der Gruppe und der Abschluss einer Ausbildung.
20.047
neue Meisterinnen und Meister haben 2018 ihre Meisterprüfung bestanden.