Zusätzlich zum Aufstiegs-Bafög oder einem Stipendium kann man in vielen Bundesländern von weiteren regionalen Förderungen und Prämien profitieren. Eine dieser Möglichkeiten ist zum Beispiel der Meisterbonus, den es in vielen Bundesländern gibt und mit dem man einen festen Zuschuss nach der erfolgreich bestandenen Meisterprüfung erhält.

Regionale Förderungen für die Meisterfortbildung
Von einem Zuschuss zu den Kosten der Fortbildung nach bestandener Meisterprüfung bis hin zu Förderungen bei der Existenzgründung oder der Übernahme eines Betriebs - in den Bundesländern gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Meisterinnen und Meister. Hier findet ihr die Möglichkeiten in den einzelnen Bundesländern.
Wenn du wissen willst, welche Förderungen du bei deiner Meisterfortbildung ihn Anspruch nehmen kannst, beraten dich die Weiterbildungsberater an den Handwerkskammern und handwerklichen Bildungszentren. Sie unterstützen dich auch bei der Antragstellung.
Baden-Württemberg
Bei bestandener Meisterprüfung kann ein Meisterbonus in Höhe von 1.500 Euro beantragt werden. Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs kann eine Meistergründungsprämie von bis zu 10.000 Euro beantragt werden.
Bayern
Bei bestandener Meisterprüfung kann ein Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro beantragt werden.
Berlin
Bei bestandener Meisterprüfung kann ein Meisterbonus in Höhe von 5.000 Euro beantragt werden. Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs kann eine Meistergründungsprämie von bis zu 25.000 Euro beantragt werden.
Brandenburg
Eine Betriebsgründung oder -übernahme kann mit einer Meistergründungsprämie von bis zu 12.000 Euro bezuschusst werden.
Bremen
Bei bestandener Meisterprüfung kann ein Aufstiegsfortbildungsprämie in Höhe von 4.000 Euro beantragt werden.
Hamburg
Bei bestandener Meisterprüfung kann eine Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro beantragt werden.
Hessen
Bei bestandener Meisterprüfung kann eine Meisterprämie in Höhe von 3.500 Euro beantragt werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Dein Bundesland zahlt dir bei bestandener Meisterprüfung ein sogenanntes Meister-Extra in Höhe von 2.000 Euro. Für die Jahrgangsbesten eines Gewerks gibt es sogar 3.000 Euro zusätzlich. Meister, die erstmalig einen bestehenden Betrieb übernehmen, erhalten einen Existenzgründungszuschuss in Höhe von 7.500 Euro.
Niedersachsen
Bei bestandener Meisterprüfung kann eine Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro beantragt werden. Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs kann eine Meistergründungsprämie von 10.000 Euro beantragt werden.
Nordrhein-Westfalen
Bei bestandener Meisterprüfung kann ein Meisterbonus in Höhe von 2.500 Euro beantragt werden. Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs kann eine Meistergründungsprämie von bis zu 14.000 Euro beantragt werden.
Rheinland-Pfalz
Bei bestandener Meisterprüfung kann der Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 Euro beantragt werden. Wer danach einen eigenen Betrieb gründet oder einen bestehenden Betrieb übernimmt, kann eine Meistergründungsprämie (Aufstiegsbonus II) in Höhe von 2.500 Euro beantragen.
Saarland
Bei bestandener Meisterprüfung kann ein Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro beantragt werden.
Sachsen
Bei bestandener Meisterprüfung kann ein Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro beantragt werden.
Sachsen-Anhalt
Bei bestandener Meisterprüfung kann eine Meisterprämie in Höhe von 1.000 Euro beantragt werden. Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs kann eine Meistergründungsprämie von 10.000 Euro beantragt werden.
Schleswig-Holstein
Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs kann eine Meistergründungsprämie von bis zu 10.000 Euro beantragt werden.
Thüringen
Bei bestandener Meisterprüfung kann ein Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro beantragt werden. Die Jahrgangsbesten eines Gewerkes erhalten darüber hinaus eine Prämie von 1.000 Euro. Bei Gründung oder Übernahme eines Betriebs kann eine Meistergründungsprämie von bis zu 7.500 Euro beantragt werden.